Zusätzlich zu den aktuellen NIKO AGB´S erweitern wir unsere Garantieleistungen wie folgt:

  • Betreffend der Produktgruppe B, schwere Schiebetorbeschläge und deren Anbauprodukte wie Muffen, Schienen, Stopper, Verbinder, Flansche bieten wir ab sofort erweiterte Garantieleistungen.
  • 5 Jahre Herstellergarantie gilt bei bestimmungsgemäßer Verwendung wie im Katalog ersichtlich.
  • Werden Schiebetorbeschläge für Förder- und Krantechnikanwendungen genutzt sind diese von der 5 Jahres-Garantie ausgeschlossen.
  • Die Garantie umfasst einen Ersatz defekter NIKO Bauteile im Garantiezeitraum.
  • Erfüllungsort der Garantie ist der jeweilige Sitz des Inverkehrbringers der Produkte.
  • Andere Garantieansprüche als die oben genannten können nicht geltend gemacht werden.
  • Für alle anderen Anwendungen und Produktgruppen gelten die Garantie und Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Inverkehrbringerländer.