Zusätzlich zu den aktuellen NIKO AGB´S erweitern wir unsere Garantieleistungen wie folgt:
- Betreffend der Produktgruppe B, schwere Schiebetorbeschläge und deren Anbauprodukte wie Muffen, Schienen, Stopper, Verbinder, Flansche bieten wir ab sofort erweiterte Garantieleistungen.
- 5 Jahre Herstellergarantie gilt bei bestimmungsgemäßer Verwendung wie im Katalog ersichtlich.
- Werden Schiebetorbeschläge für Förder- und Krantechnikanwendungen genutzt sind diese von der 5 Jahres-Garantie ausgeschlossen.
- Die Garantie umfasst einen Ersatz defekter NIKO Bauteile im Garantiezeitraum.
- Erfüllungsort der Garantie ist der jeweilige Sitz des Inverkehrbringers der Produkte.
- Andere Garantieansprüche als die oben genannten können nicht geltend gemacht werden.
- Für alle anderen Anwendungen und Produktgruppen gelten die Garantie und Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Inverkehrbringerländer.